Projektbeschreibung

Stadt Herzogenrath
Bebauungsplan Erkensmühle-Broichbachtal

Mit dem Bebauungsplan Nr. I/23, 2. Änderung „Erkensmühle/Broichbachtal“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um an städtebaulich sensibler Stelle qualitativ hochwertigen Wohnraum anbieten zu können.

Die besonderen Herausforderungen ergaben sich aus der unmittelbaren Nähe zum Naherholungsgebiet Broichbachtal, zu einem bedeutenden Gastronomiebetrieb, zur städtischen Feuer- und Rettungswache sowie zu einem großen Fest-/ Parkplatz. Um eine nachhaltige Lösung zu entwickeln mussten neben städtebaulich-architektonischen Aspekten, insbesondere Fragen zur Ökologie, zum Immisionsschutz und zu Nutzungs- bzw. Eigentumsrechten beantwortet werden.

Entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Herzogenrath – Ausdifferenzierung des Wohnraumangebotes in der und Stärkung des Wohnstandortes Innenstadt – entstehen auf Basis des Bebauungsplanes in zentraler Innenstadtlage rund 20 barrierefreie Wohnungen.

Der Bebauungsplan wurde am 5. Juli 2016 als Satzung vom Rat der Stadt Herzogenrath beschlossen und erlangte mit Bekanntmachung im selben Monat Rechtskraft.