Projektbeschreibung

Stadt Geilenkirchen
Planungskonzept Windkraft

Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung wollte die Stadt Geilenkirchen das Potenzial zur Nutzung von Windkraft im Stadtgebiet neu bewerten und die Grundlagen für eine bauleitplanerische Steuerung schaffen. Hierzu wurde ein gesamträumliches Planungskonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraft erarbeitet.

Dies erfolgte auf Basis der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Landes- und Regionalplanerischen Vorgaben, der aktuellen Bundes- und Landesgesetzgebung (vor allem NRW-Windkraftanlagen-Erlass 2005/Windenergie-Erlass 2011) sowie der aktuellen Rechtsprechung. Im Detail wurden z.B. Siedlungsflächen, Flächen für den Naturschutz, sowie Schutzgebiete für Grundwasser- und Quellwassergewinnung von vornherein ausgeschlossen. Des Weiteren wurden u.a. bestimmte Abstände zu Siedlungsgebieten, zu klassifizierten Straßen und Hochspannungsleitungen in enger Abstimmung mit Behörden, Stadtverwaltung und Politik festgelegt. Diese Kriterien, überlagert mit der Windhöffigkeit bildeten in einem digital erstellten Ergebnisplan die potentiellen Eignungsflächen zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen.

Im Rahmen der Erarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes sowie im darauf folgenden Verfahren zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen, in der zwei neue Konzentrationszonen für Windkraft dargestellt wurden, wurde die Bürgerschaft intensiv eingebunden. Hervorzuheben ist eine große Bürgerversammlung mit über 300 Teilnehmern in der der Aspekt Windenergie grundsätzlich beleuchtet, der aktuelle Planstand vorgestellt und diskutiert sowie Fragen und Anregungen für das weitere Verfahren gesammelt wurden.

Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wurde durch ortsübliche Bekanntmachung am 18.02.2012 wirksam. Die Anlagen in der neuen Konzentrationszone „Tripsrath“ gingen Ende 2013 ans Netz.