Projektbeschreibung

Gemeinde Swisttal-Miel
Neubau der Ortsumgehung B56n

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Wohnsituation in der Ortslage Miel beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, den Bau einer Ortsumgehung. Neben der Entlastung der Ortsdurchfahrt Miel erfolgt die Verlegung der Anschlussstelle Miel, die im Gegensatz zum heutigen Zustand als vollwertige Anbindung alle Verkehrsbeziehungen zwischen der B56n und der A61 ermöglicht.

Die B56n „Ortsumgehung Swisttal-Miel“ ist im Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft.

Die B56 verläuft linksrheinisch aus dem Kreis Düren über Zülpich durch den Kreis Euskirchen über den Rhein-Sieg-Kreis bis zur Stadt Bonn. In ihrem Verlauf und in ihrer Fortführung im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis stellt sie die Verbindung mit der Rheinschiene und der Stadt Bonn als Oberzentrum dar. Die B56 entspricht dabei in ihrem Verlauf einer regionalen Entwicklungsachse der Landesentwicklungsplanung NRW. Die Bundesstraße besitzt hohe Bedeutung sowohl für den Berufs- und Wirtschaftsverkehr als auch für den Ausflugsverkehr. Sie hat darüber hinaus im näheren Planungsumfeld eine Zubringerfunktion des untergeordneten Verkehrsnetzes zu den Bundesfernstraßen A1 und A61. Östlich von Miel befindet sich die Müllverladestation der Rhein-Sieg-Abfallgesellschaft (RSAG) die über die gemeindliche Straße „Lützermiel“ an die vorhandene B56 in Form einer plangleichen Einmündung angebunden ist.

Die B56 ist gemäß RAS-N entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als überregionale/ regionale Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe II einzustufen.

Die Planung umfasst neben dem Bau der Fahrbahnen (Leistungsbereich MWM), der Ingenieurbauwerke, und der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen auch die Anpassung des vorhandenen Wegenetzes sowie des vorhandenen Radwegenetzes, den Umbau der vorhandenen Knotenpunkte und die landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Entlang der B56n „Ortsumgehung Swisttal-Miel“ sind vier plangleiche Knotenpunkte und fünf planfreie Kreuzungspunkte vorgesehen. Die vier plangleichen Knotenpunkte sollen entsprechend der nachstehenden Begründung in Form von drei Einmündungen und einer Kreuzung hergestellt werden. Die BAB A61 wird mittels neuer Bauwerke überführt, der Jungbach und die Swist verlaufen mittels neuer Bauwerke unterhalb der B56n.

Der Neubaubereich der B56n hat eine Gesamtlänge von rd. 2,3 km. Die B56n wird entsprechend ihrer Netzfunktion (gemäß RAS-N) als anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete mit maßgebender Verbindungsfunktion in die Kategorie A II eingestuft.

Hieraus ergibt sich für die Trassierung der B56n, unabhängig von der Dichte der Knotenpunkte, eine Entwurfsgeschwindigkeit (gemäß RAS-L) von Ve = 80 km/h. Die zulässige Geschwindigkeit auf der freien Strecke ist Vzul = 100 km/h. In den Knotenpunktbereichen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Vzul = 70 km/h zu begrenzen. Dies gilt aufgrund der relativen Knotenpunktdichte ebenfalls für die Bereiche zwischen der Kreuzung K61 und der Einmündung Anschlussstelle BAB A61 Ost. In der Anschlussstelle Miel beträgt die Rampengeschwindigkeit (gemäß RAA) für die Einfahrten VRampe = 40 km/h und für die Ausfahrten VRampe = 60 km/h. Die Entwurfsgeschwindigkeit der Kontenpunkte beträgt Vk = 70 km/h.