Projektbeschreibung

Stadt Hückelhoven
Erschließung Wohn- u. Gewerbepark

Der geplante Wohn- und Gewerbepark „Haller Acker“ befindet sich im Süden des Hückelhovener Stadtteils Ratheim. Im Osten des Plangebietes liegt die Millicher Straße (L117) und südlich die angrenzende Bundesautobahn 46 (BAB 46). Im Norden und im Westen schließen neben geringer Wohnbebauung hauptsächlich Acker- und Grünflächen sowie das schlossähnliche Haus Hall an. Durch das Plangebiet sollen ca. 90 Baugrundstücke entstehen. Das Baugebiet, als familienfreundliches Wohngebiet, soll vor allem junge Familien mit Kindern anziehen.

Aus diesem Grund sind neben dem reinen Wohnen, auch eine KiTa sowie kleine Gewerbeeinheiten vorgesehen. Die innere Erschließung des Wohngebietes erfolgt über die sogenannte Ringstraße im Separationsprinzip mit beidseitigen Nebenanlagen und davon abzweigend über jeweils weitere Stichstraßen (8,00 m) im Mischverkehr. Die ringförmige Erschließung ist mit 10,00 m Breite dimensioniert und an zwei Einmündungen mit der neuen Erschließungsstraße (ggfs. spätere Umwidmung als Landesstraße) angebunden. Über diese neue Erschließungsstraße (Landstraße) mit einem Fahrstreifen für die Linksabbieger, vorerst über die gesamte Länge, erfolgt die äußere Erschließung/ Haupterschließung des Plangebiets. Da zum derzeitigen Planungstand die geplanten Zufahrten für die Gewerbeeinheiten noch nicht festliegen, konnte eine Separierung durch einen Grünstreifen noch nicht geplant werden. Die neu geplante Anbindung wird so ausgebaut, dass der erwartete Ziel- und Quellverkehr leistungsfähig aufgenommen werden kann. Beidseitig der parallel zur BAB46 verlaufenden Erschließungsstraße befinden sich Verkehrsanlagen für den nicht motorisierten Individualverkehr. Nördlich der neuen Erschließungsstraße ist ein gemeinsamer Rad-/ Gehweg geplant, südlich ist ein getrennter Rad- und Gehweg geplant. Der gemeinsame Geh- und Radweg verläuft im Anschluss parallel zur L117. Durch die Lage des Plangebietes an der BAB46 und zum Schutz der Baugrundstücke ist ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 5,00m im südlichen Bereich des Bebauungsplanes, entlang der Erschließungsstraße (Landstraße) lärmschutztechnisch gem. Gutachten erforderlich.

Im gesamten Plangebiet wird in regelmäßigen Abständen straßenbegleitender Grünraum (Baumstandorte und Grünflächen) geplant, durch den sich die Straßenräume positiv auf die mikroklimatischen Bedingungen auswirken und negativen klimatischen Effekten entgegenwirken. Durch die an den Stichstraßen eingebauten Grünflächen als Plätze wird die Interaktion zwischen Bewohner*innen, Beschäftigten, etc. gefördert und das soziale Miteinander gestärkt. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind punktuelle Fahrbahnanrampungen als Rampenschwellensteine eingeplant. Im Südwesten des Plangebietes sind zwei Versickerungsbecken geplant, da die Beseitigung des Niederschlagswassers nach Vorgaben und Berücksichtigung der Unteren Wasserbehörde nicht auf privatem Grundstück erfolgen darf. Folglich erfolgt die Niederschlags- und Schmutzentwässerung durch Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Das private Niederschlagswasser sowie das der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt demnach über die beiden südwestlich gelegenen Versickerungsbecken.