Projektbeschreibung
Gemeinde Schwalmtal Anträge auf Wasserrechtliche Erlaubnis
Nach Wasserrecht bedarf das Einbringen und Einleiten von Stoffen (u.a. Abwasser) in Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen etc.) und in das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Bei der Entscheidung über die Einleitung von behandeltem oder nicht behandlungsbedürftigen Misch- und Niederschlagswasser in Gewässer, sind der Erhalt und die Sicherstellung des guten Zustandes des Gewässers maßgeblich. Außerdem ist die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering zu halten, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren (Abwasserbehandlung, Rückhalt) nach dem Stand der Technik möglich ist.
Für die Gemeinde Schwalmtal/ die Schwalmtalwerke AöR wurden durch MWM in 2023 neun Einleitungsanträge gemäß § 8 WHG gestellt. Die Einleitungsstellen lagen in den Ortsteilen Rüsgen, Haversloh, Frankenmühle, Lüttelforst (2 Stück), Rösler-Siedlung, Naphausen, Hostert und Waldniel und umfassten Einleitungen für Mischwasser- und Regenwasserkanalisationen.
Im wiederkehrenden Rhythmus sind die Einleitungsanträge für die vorhandenen Einleitungsstellen nach Ablauf der jeweiligen Einleitungserlaubnis beim Kreis als Untere Wasserbehörde (Regenwassereinleitungen) bzw. bei der Bezirksregierung (Mischwassereinleitungen) neu einzureichen.
Wir betreuen die Gemeinde Schwalmtal mit rd. 19.000 Einwohner im gesamten Bereich der Kanalplanung seit über zehn Jahren.