Projektbeschreibung

Gemeinde Langerwehe
BP „Neue Töpfersiedlung“

In der Gemeinde Langerwehe ist aufgrund der Lage mit Nähe zum Oberzentrum Aachen sowie den Mittelzentren Eschweiler, Jülich und Düren, den hohen  Naherholungsqualitäten durch die naturräumlichen Besonderheiten sowie der guten verkehrlichen Anbindung durch Autobahn und DB-Strecke nach wie vor eine hohe Wohnraumnachfrage und somit erhöhter Wohnraumbedarf zu verzeichnen. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe in den Jahren 2015-2019 wurden daher zur Bedarfsdeckung neue Wohnbauflächen dargestellt.

Dem Hauptort Langerwehe mit der bestehenden guten sozialen Infrastruktur und hervorragenden Anbindung an das Bus- und Schienennetz kommt dabei eine besondere Stellung zu, die sich durch die Darstellung u. a. einer Wohnbaufläche am Ortseingang, im Bereich B 264 und Luchemer Straße, ausdrückt. Auf Grundlage dieser Flächennutzungsplandarstellung als Ergebnis des gesamtstädtischen Wohnentwicklungskonzeptes beabsichtigt die Gemeinde am nördlichen Ortsrand des Kernortes Langerwehe die Entwicklung eines Wohngebietes mit einer Gesamtfläche von ca. 6 ha. Der überwiegende Anteil der Flächen befindet sich im Eigentum der Gemeinde Langerwehe.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist – entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben, der Nachfrage am Wohnungsmarkt und der umgebenden Bebauung – die Entwicklung eines Wohngebietes unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in dem genannten Bereich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit den aktuellen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung sowie der Fortentwicklung des Kernortes der Gemeinde Langerwehe zu einem attraktiven Wohnstandort.

Grundprinzipien der Planung/ des städtebaulichen Konzepts:

  • Hauptanbindung des Wohngebietes über die Luchemer Straße im Bereich der bestehenden Kanaltrasse und zur Nachverdichtung der bestehenden Wohngrundstücke Pochmühlenweg: die Grundstückstiefe der Wohngrundstücke Pochmühlenweg beläuft sich auf gemittelt ca. 70 m. Mit der Lage der Hauptanbindung wird das Ziel verfolgt, den Grundstückseigentümern auch eine Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich zu ermöglichen.
  • Schaffung einer städtebaulichen Qualität / Eingangssituation Luchemer Straße im Zusammenspiel beider Gebiete (F20 und F22); dennoch
  • klare Adressbildung und Schaffung von „eigenständigen“, individuell geprägten Quartieren
  • untergeordnete Anbindung (Fuß- und Radweg, eingeschränkte Fahrerschließung am Pochmühlenweg (bestehende Wegetrasse);
  • Sicherung der Fußwege- und Radwegeanbindungen zur Ortsmitte und Landschaftsraum;
  • straßenbegleitender Gehweg entlang der Luchemer Straße;
  • Berücksichtigung einer Gebietserweiterung als 2. Bauabschnitt im Osten gem. Vorgaben Flächennutzungsplan;
  • Aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der B 264;
  • Angebot einer Grünen Mitte mit Kleinkinderspielplatz;
  • Mix aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und untergeordnet Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhausbebauung